
Im Trauerfall
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Inmitten von Schmerz, Erschöpfung und Trauer sehen sich Angehörige plötzlich mit einer Vielzahl von Aufgaben und Entscheidungen konfrontiert, die schnell getroffen werden müssen. Das kann überwältigend sein – und es ist vollkommen normal, in diesem Moment nicht zu wissen, wo man anfangen soll.
Wir von Bestattungen Stranghöner sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Von der ersten Stunde an begleiten wir Sie einfühlsam und kompetent durch alle notwendigen Schritte: von der Überführung des Verstorbenen über die Organisation der Trauerfeier bis hin zur Erledigung sämtlicher Behördengänge und Formalitäten. So können Sie sich in dieser schweren Zeit ganz auf das Wesentliche konzentrieren: das Abschiednehmen in Würde, Liebe und ewiger Verbundenheit.
Trauerfall zu Hause
Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, ist als erstes ein Arzt zu verständigen, der den Tod offiziell feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte und zwingend erforderlich.
Rufen Sie den Hausarzt des Verstorbenen an. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Rufnummer 116 117. In einem Notfall oder bei einem plötzlichen, ungeklärten Todesfall wählen Sie den Notruf 112. Die Kriminalpolizei wird in diesen Fällen ebenfalls hinzugezogen, um die Umstände des Todes zu bestätigen.
Wir übernehmen alle weiteren Schritte sobald die Todesbescheinigung vorliegt. Nachdem Sie uns kontaktiert haben, kümmern wir uns umgehend um die würdevolle Überführung des Verstorbenen in unser Haus, wo er bis zur Bestattung aufgebahrt und nach Ihren Wünschen versorgt wird.
Sie müssen in diesem Moment keine überstürzten Entscheidungen treffen. Wir beraten Sie umfassend und ohne Zeitdruck sobald Sie dafür bereit sind.
Trauerfall im Krankenhaus, Altenheim oder Hospiz
Verstirbt ein Angehöriger in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einem Hospiz, übernimmt das dortige Personal die unmittelbare Versorgung und informiert den zuständigen Arzt, der dann die Todesbescheinigung ausstellt.
Sie als Angehörige müssen sich in diesem Moment um nichts kümmern – das Personal begleitet Sie in den ersten Minuten. Sobald Sie sich in der Lage fühlen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir koordinieren dann alles Weitere direkt mit der Einrichtung.
Viele Einrichtungen, insbesondere Hospize, ermöglichen es Angehörigen, noch einige Stunden beim Verstorbenen zu bleiben, um in Ruhe Abschied zu nehmen. Bitte scheuen Sie sich nicht, diesen Wunsch gegenüber dem Personal zu äußern. Dieser Abschied ist wichtig und steht Ihnen zu.
Trauerfall im Ausland
Ein Todesfall im Ausland stellt Angehörige vor besondere Herausforderungen. Die bürokratischen Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land erheblich und erfordern eine sorgfältige Koordination zwischen den inländischen und ausländischen Behörden.
Zunächst muss der Tod im Ausland offiziell registriert und eine ausländische Sterbeurkunde ausgestellt werden. Diese muss in der Regel von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) legalisiert oder apostilliert werden.
Für die Rückführung des Verstorbenen nach Deutschland ist in vielen Ländern ein Einbalsamierungsnachweis sowie ein spezielles Überführungsdokument (Leichentransportschein) erforderlich. Der Transport erfolgt in einem zugelassenen Überführungssarg und je nach Entfernung per Flugzeug oder Fahrzeug.
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung in der internationalen Überführung, kennen die länderspezifischen Anforderungen und können alle notwendigen Schritte für Sie koordinieren.
Benötigte Dokumente
Für die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt und die weitere Erledigung aller Formalitäten benötigen wir verschiedene Dokumente. Bitte halten Sie folgende Unterlagen des Verstorbenen bereit. Falls diese nicht vorhanden sind, unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung.
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Bei ledigen Personen – Geburtsurkunde
- Bei verheirateten Personen – Familienstammbuch mit Heiratsurkunde
- Bei geschiedenen Personen – Familienstammbuch mit Heiratsurkunde und rechtskräftigem Scheidungsurteil
- Bei verwitweten Personen – Familienstammbuch mit Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften – Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft vom Standesamt
Weitere wichtige Unterlagen sind zum Beispiel:
- Graburkunde – falls bereits ein Grab vorhanden ist
- Bestattungsvorsorgevertrag – falls dieser bereits zu Lebzeiten abgeschlossen wurde. Darin sind häufig auch konkrete Wünsche des Verstorbenen bereits festgehalten
- Krankenkassenkarte
- Rentenunterlagen – wie Rentenbescheid und Rentenversicherungsnummer, die für die Abmeldung beim zuständigen Rentenversicherungsträger benötigt werden
- Versicherungsverträge – insbesondere Sterbegeld- oder Lebensversicherungen, die im Todesfall geltend gemacht werden können