Im Trauerfall
Die ersten Schritte bei einem Trauerfall sind oft von Unsicherheit geprägt. Der Verlust eines geliebten Menschen geht mit großer Hilflosigkeit und Trauer einher.
Trotzdem ist für eine Beerdigung vieles zu entscheiden und zu organisieren; in einer außergewöhnlichen Situation, die geprägt ist von Schmerz und Leere.
Wir helfen Ihnen bei den jetzt anfallenden Aufgaben und Entscheidungen und setzen so genau den Abschied um, den Sie sich für den Verstorbenen gewünscht haben. So können Sie ihn in Liebe, Würde und ewiger Verbundenheit begleiten.
Trauerfall zu Hause
Informieren Sie den Hausarzt des Verstorbenen oder den ärztlichen Notdienst (116 117). Der Arzt stellt die notwendige Todesbescheinigung aus. Diese benötigen wir für die anschließende Überführung und die Anzeige des Trauerfalls beim zuständigen Standesamt.
Trauerfall im Krankenhaus/ Altenheim/ Hospiz
Das Pflegepersonal informiert den Arzt. Sobald Sie vom Trauerfall erfahren haben, können Sie direkt mit uns Kontakt aufnehmen. Wir planen mit Ihnen die weiteren Schritte.
Trauerfall im Ausland
Tritt ein Todesfall im Ausland ein, zum Beispiel bei einem Urlaub oder einer Geschäftsreise, gibt es viele verschiedene Schritte zu beachten, damit der Verstorbene zurück in sein Heimatland überführt werden kann.
Kontaktieren Sie uns dazu umgehend, wir helfen Ihnen beim weiteren Vorgehen.
Dokumente
Bitte halten Sie im Trauerfall folgende Dokumente bereit – falls diese nicht vorhanden sind, unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung.
- Personalausweis
- Krankenkassenkarte
- Ledige – Geburtsurkunde
- Verheiratete – Familienstammbuch mit Heiratsurkunde
- Geschiedene – Familienstammbuch mit Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Verwitwete – Familienstammbuch mit Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Gleichgeschlechtliche Partnerschaften – entsprechende Urkunde vom Standesamt
Darüber hinaus benötigen wir diese Unterlagen von Ihnen:
- Graburkunde – wenn ein Grab vorhanden ist
- Bestattungsvorsorgevertrag – wenn vorhanden
- Rentenunterlagen
- Versicherungsverträge