Bestattungsvorsorge

Der eigene Tod ist das Einzige im Leben, das mit absoluter Gewissheit eintreten wird. Dennoch ist er ein Thema, über das selten rechtzeitig gesprochen wird. Dabei ist eine vorausschauende Auseinandersetzung mit den eigenen letzten Wünschen ein Akt der Fürsorge für sich selbst und vor allem für die Menschen, die man liebt.

Eine Bestattungsvorsorge gibt Ihnen die Möglichkeit, alle wichtigen Entscheidungen rund um Ihre eigene Bestattung noch zu Lebzeiten zu treffen, schriftlich festzuhalten und finanziell abzusichern. Sie entscheiden selbst: über die Art der Bestattung, den Rahmen der Trauerfeier, die Musik, die Blumen, den Ort der letzten Ruhe – einfach über alles, was Ihnen wichtig ist.

Für Ihre Angehörigen bedeutet das: Sie müssen in einem Moment tiefster Trauer keine schweren Entscheidungen mehr treffen, von denen sie nicht wissen, ob sie Ihren Wünschen entsprechen. Alles ist geregelt. Ihre Angehörigen können trauern und wissen gleichzeitig, dass sie alles richtig machen.

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch – vertraulich, unverbindlich und kostenlos, bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumlichkeiten. Ihre finanzielle Vorsorge wird durch unsere Zusammenarbeit mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG abgesichert.

Die Gründe für eine Bestattungsvorsorge

Entlastung Ihrer Angehörigen: Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine der einschneidendsten Erfahrungen im Leben. In dieser Phase müssen Hinterbliebene oft innerhalb von wenigen Tagen eine Vielzahl von Entscheidungen treffen: Über Bestattungsart, Sarg oder Urne, Trauerfeier, Blumen, Musik und vieles mehr. Hinzu kommen behördliche Formalitäten und finanzielle Fragen. Das alles kostet Kraft, die in dieser Zeit eigentlich dem Trauern gehören sollte.

Mit einer Bestattungsvorsorge nehmen Sie Ihren Angehörigen diese Last ab. Ihre Angehörigen müssen keine Entscheidungen treffen, bei denen sie sich unsicher sind. Ihre Angehörige müssen nicht rätseln, was Sie sich gewünscht hätten. Und Ihre Angehörigen müssen nicht befürchten, etwas falsch zu machen.

Selbstbestimmung bis zuletzt: Eine Bestattungsvorsorge ist auch ein Ausdruck von Selbstbestimmung. Sie können festlegen, wie und wo Sie bestattet werden möchten, welche Menschen eingeladen werden sollen, welche Musik gespielt wird und welche letzten Worte Ihre Trauerfeier begleiten. Diese Wünsche werden schriftlich dokumentiert und sind rechtlich bindend – niemand kann sie übergehen oder ignorieren.

Finanzielle Absicherung: Die Kosten einer Bestattung werden von vielen Menschen unterschätzt. Je nach Bestattungsart, Grabwahl und Ausgestaltung der Trauerfeier können sie mehrere Tausend Euro betragen. Wer im Voraus vorsorgt, sichert sich gegen steigende Preise ab und stellt sicher, dass die notwendigen Mittel im Todesfall sofort verfügbar sind, ohne dass Angehörige in Vorleistung treten müssen oder in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Was wird in einer Bestattungsvorsorge geregelt?

Eine Bestattungsvorsorge kann komplett individuell gestaltet werden. Im Gespräch mit uns legen Sie zum Beispiel fest:

  • Bestattungsart: Erdbestattung, Urnenbestattung, Baumbestattung oder Seebestattung
  • Sarg oder Urne: Material, Farbe, Ausführung nach Ihren Wünschen
  • Ort der Beisetzung: Wunschfriedhof, Grabart, ggf. bereits vorhandenes Familiengrab
  • Trauerfeier: kirchlich oder weltlich, Ort, Ablauf, Redner oder Geistlicher
  • Musik: Orgel, Musiker, bestimmte Lieder oder Stücke
  • Trauerfloristik: Art und Stil der Blumen und Gestecke
  • Trauerdrucksachen: Todesanzeige, Trauerbriefe, Danksagungen
  • Persönliche Wünsche: Kleidung, beigelegte Gegenstände, bestimmte Texte oder Bibelverse
  • Kondolenz und Beisammensein: Ob und wo ein Kaffeetrinken stattfinden soll

All diese Wünsche werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag dokumentiert, den wir gemeinsam mit Ihnen aufsetzen. Das Dokument wird sicher verwahrt und im Todesfall von uns umgesetzt.

Finanzielle Vorsorge: Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag

Neben der inhaltlichen Festlegung Ihrer Wünsche ist die finanzielle Absicherung ein zentraler Bestandteil der Bestattungsvorsorge. Hierfür arbeiten wir mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG zusammen. Dies ist der führende und vom Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. empfohlene Anbieter für die treuhänderische Verwaltung von Bestattungsvorsorgegeldern in Deutschland.

Zuletzt wurde die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG in der Ausgabe Finanztest 2/2025 von Stiftung Warentest als empfohlener Anbieter besonders hervorgehoben.

Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist eine besondere Form der Geldanlage. Es handelt sich nicht um eine Versicherung. Sie zahlen einmalig einen bestimmten Betrag ein, der sich an den ortsüblichen Bestattungskosten orientiert und gemeinsam mit uns im Rahmen eines detaillierten Kostenvoranschlags ermittelt wird. Dieses Geld wird als Treuhandvermögen von der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG sicher und zweckgebunden verwaltet.

Im Todesfall wird das Treuhandvermögen direkt an uns als Ihr beauftragtes Bestattungsunternehmen ausgezahlt und zur Erfüllung aller vertraglich vereinbarten Leistungen verwendet. Sie als Vorsorgende haben damit die Gewissheit: Das Geld ist vorhanden, es ist zweckgebunden und es wird genau für das verwendet, wofür es gedacht ist. Sie wissen genau, welchen Betrag Sie einzahlen, und können sicher sein, dass er für ihre Beerdigung ausreicht.

Die Einzahlung erfolgt in der Regel als Einmalzahlung. Auf Wunsch ist auch eine Teilzahlung möglich. Der Vertrag kann jederzeit bis ins hohe Alter abgeschlossen werden. Sämtliche Treuhandeinlagen sind vollständig durch Bürgschaften eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts abgesichert. Jeder Vorsorgende erhält eine persönliche Bürgschaftsbestätigung. Die Verwaltung erfolgt nach strengen Vermögensanlage-Richtlinien, die vom Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG festgelegt werden. Sie erhalten zudem jährlich einen Kontoauszug über den aktuellen Stand Ihrer Treuhandeinlage.

Ein besonders wichtiger Aspekt, der vielen Menschen nicht bekannt ist: Die angemessene Bestattungsvorsorge ist ausdrücklich vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. Das bedeutet: Auch wenn Sie im Alter pflegebedürftig werden und staatliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen, darf das für die Bestattung angelegte Geld nicht zur Deckung von Heimkosten oder Sozialleistungen herangezogen werden. Es bleibt zweckgebunden für Ihre Bestattung. Der für die ortsübliche Bestattung notwendige Betrag gilt als geschütztes Vermögen. Entscheidend ist, dass der Vorsorgevertrag korrekt aufgesetzt und das Geld zweckgebunden in einem anerkannten Treuhandvertrag angelegt ist

Falls das beauftragte Bestattungsunternehmen zum Zeitpunkt des Todes nicht mehr existieren sollte, wird die Treuhandeinlage dennoch für die Durchführung der Bestattung bereitgestellt. Ihr Geld ist also auch dann sicher, wenn sich die Umstände ändern.

Sollte die Bestattung letztlich weniger kosten als der eingezahlte Betrag, zum Beispiel weil sich die Wünsche des Verstorbenen geändert haben oder eine günstigere Bestattungsart gewählt wurde, werden nicht in Anspruch genommene Gelder an die Erben ausgezahlt.

Wir nehmen uns gerne die Zeit für ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Kontaktieren Sie uns jederzeit.